Fressen oder gefressen werden. Dieses Gesetz gilt nicht nur in der Natur, es findet sich auch im bernischen Steuerwesen wieder. Ähnlich dem Bären, scheint die Steuerverwaltung auf den ersten Blick gutmütig und zugegeben etwas träge. Damit ist aber spätestens dann Schluss, wenn es ums «Fressen» geht. Der Kanton Bern hat nämlich einen Bärenhunger. Einzig die Kantone GE, BL und VD haben noch höhere Einkommenssteuersätze als wir. Anstatt sich mit den dicken Fischen zu begnügen, spielt der grosse Bär auch gerne mit kleinen Dümplern. Nicht selten werden falsche Angaben in der Steuererklärung von der Veranlagungsbehörde schlicht ignoriert. Aber auch nur dann, wenn dein Fehler zu Gunsten des Fiskus ausfällt. Andererseits deckelt das System zu hohe Abzüge sowieso automatisch auf das gesetzlich festgelegte Maximum bzw. Minimum. Und genau diese möglichen Abzüge wurden in der Vergangenheit hauptsächlich nach unten korrigiert. Zu Lasten des Lohnempfängers notabene. Es soll gerade noch so reichen für 14 Tage Pauschalurlaub und alle paar Jahre ein neues Auto – aber auch nur, damit wir alle weiter zur Arbeit fahren können.
Dabei liegt es an dir, dass du auch nur das versteuerst wozu du gesetzlich angehalten bist. Viele sind einfach nur erleichtert wenn die Steuererklärung vom Tisch ist. Sobald dann die Veranlagungsverfügung eintrifft ärgert man sich über die Nachzahlung, überweist sie aber trotzdem. Dabei ist es gerade in dieser finalen Stufe wichtig, sich die Änderungen und Korrekturen der Veranlagungsbehörde genauer anzuschauen. Sind die Gründe unberechtigt oder können diese widerlegt werden, dann lohnt es sich schriftlich innert 30 Tagen von seinem Einspracherecht Gebrauch zu machen. Denn ist diese Frist erstmal abgelaufen, gilt die Steuer als definitiv veranlagt und es gibt kein Zurück mehr.
Um dem ganzen die Luft wieder etwas abzulassen einigen wir uns darauf, dass auch bei der Steuerverwaltung nur Menschen arbeiten. Menschen die Ahnung von ihrem Fach haben. Vergewissere dich deshalb unbedingt, dass auf deiner Seite auch jemand ist – der weiss was er tut.
Bei Tax-it.ch hast du kostenlos die Möglichkeit deine Veranlagungsverfügung von Steuerprofis prüfen zu lassen. Sollten belegbare Gründe vorliegen welche für dich sprechen, hast du die Möglichkeit für Fr. 39.- deine Einsprache durch uns erstellen zu lassen.